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   VGH Hessen, 03.02.1986 - IX TH 120/82   

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VGH Hessen, 03.02.1986 - IX TH 120/82 (https://dejure.org/1986,2337)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.02.1986 - IX TH 120/82 (https://dejure.org/1986,2337)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 1986 - IX TH 120/82 (https://dejure.org/1986,2337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 662
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20

    Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung

    So kann Begünstigter bzw. Betroffener im Fall der Ablehnung der Ausnahmezulassung beispielsweise der Abfallerzeuger als Privatperson (vgl. zum Verbrennen von Heckenschnitt OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris) oder auch der Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage sein, der über eine bislang erteilte Genehmigung hinaus oder gänzlich ohne die Benutzung einer Abfallbeseitigungsanlage Abfälle beseitigen möchte (vgl. in einer die Ausnahmezulassung versagenden Konstellation BVerwG, Urteil vom 08.07.2020 - 7 C 19.18 -, juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 03.02.1986 - IX TH 120/82 -, NVwZ 1986, 662, 663 und vom 12.03.1996 - 14 TH 2775/94 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90

    Abfallbeseitigungsanlage: Sortieren/Lagern von Bauschutt

    Es reicht für die Qualifizierung als Abfallentsorgungsanlage aus, daß die Einrichtung auch der Behandlung oder Ablagerung von Abfällen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1982 -- BVerwGE 65, 301 , Hess. VGH, Beschluß vom 03.02.1986 -- NVwZ 1986, 662).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4542/20

    Verpflichtungsklage auf Abgabe einer Annahmeerklärung zur Beseitigung von

    So kann Begünstigter bzw. Betroffener im Fall der Ablehnung der Ausnahmezulassung beispielsweise der Abfallerzeuger als Privatperson (vgl. zum Verbrennen von Heckenschnitt OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris) oder auch der Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage sein, der über eine bislang erteilte Genehmigung hinaus oder gänzlich ohne die Benutzung einer Abfallbeseitigungsanlage Abfälle beseitigen möchte (vgl. in einer die Ausnahmezulassung versagenden Konstellation BVerwG, Urteil vom 08.07.2020 - 7 C 19.18 -, juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 03.02.1986 - IX TH 120/82 -, NVwZ 1986, 662, 663 und vom 12.03.1996 - 14 TH 2775/94 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88

    Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage

    Nach der Ansicht des Senats, der insoweit von dem Beschluß des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 1986 (IX TH 120/82 NVwZ 1986, 662) abweicht, gilt dieser Grundsatz jedoch nicht.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    weiter gehend hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Bauschutt und ähnliche Materialien, die in eine Kiesgrube zum Zwecke der Verfüllung und Rekultivierung eingebracht werden, trotz dieser Verbindung mit dem Grundstück als Abfall eingestuft, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Februar 1986 - IX TH 120/82, in: NVwZ 1986, 662 (zum AbfG a. F.).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4536/20

    Erteilung einer Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen ohne Antrag und

    So kann Begünstigter bzw. Betroffener im Fall der Ablehnung der Ausnahmezulassung beispielsweise der Abfallerzeuger als Privatperson (vgl. zum Verbrennen von Heckenschnitt OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris) oder auch der Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage sein, der über eine bislang erteilte Genehmigung hinaus oder gänzlich ohne die Benutzung einer Abfallbeseitigungsanlage Abfälle beseitigen möchte (vgl. in einer die Ausnahmezulassung versagenden Konstellation BVerwG, Urteil vom 08.07.2020 - 7 C 19.18 -, juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 03.02.1986 - IX TH 120/82 -, NVwZ 1986, 662, 663 und vom 12.03.1996 - 14 TH 2775/94 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90

    Zur abfallrechtlichen Zulassung einer Kiesgrube als Entsorgungsstätte für nicht

    Denn die Anwendung der abfallrechtlichen Vorschriften (§§ 4, 7 AbfG) hängt nicht davon ab, ob eine Anlage neben der Entsorgung (von Abfall) auch noch anderen Zwecken dient (BVerwG, a.a.O., dem ständig folgend Hess. VGH seit dem B. v. 03.02.1986 - IX TH 120/82 - NVwZ 2986, 662, B. v. 14.02.1990 - 3 TH 282/90 - GewArch 2990, S. 184).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2004 - 17 K 1199/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen zu hoch verfüllten Bodenmassen und

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Februar 1986 - IX TH 120/82, in: NVwZ 1986, 662 (zum AbfG a. F.).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 B 131.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Daß die Errichtung einer derartigen Anlage auch anderen als lediglich abfallrechtlichen Zwecken dienen kann, wird damit nicht in Zweifel gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 = NVwZ 1983, 408; Urteil vom 30. März 1990 - BVerwG 7 C 82.88 - UPR 1990, 306 = RdL 1990, 118; vgl. ferner Hess. VGH, NVwZ 1986, 662).
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